Die Aufgabe von Betreuungskräften ist es, die Heimbewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren, sie dabei zu betreuen und zu begleiten. Diese Weiterbildung vermittelt die nötigen Kenntnisse für den Umgang mit Menschen mit Demenzerkrankung, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nach § 45a Abs. I SGB XI.
Als Betreuungskraft werden Sie in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegeteams Hilfsbedürftige bei der täglichen Lebensgestaltung unterstützen. Durch Ihre Arbeit als Alltagsbegleiter*innen / Betreuungskräfte bringen Sie mit Ihrer Zuwendung, zusätzlichen Betreuung und Aktivierung den Betreuten eine höhere Wertschätzung entgegen. Ihre Arbeit ermöglicht für die Betreuten mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und den Austausch mit anderen Menschen.